Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
1.1 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich nach den vertraglichen Abreden sowie aus den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt JONAS CLEVERS nicht an, es sei denn, JONAS CLEVERS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn JONAS CLEVERS in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt.
1.2 Die AGB gelten im Einzelnen unabhängig voneinander sowie für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen mit dem Kunden zustande gekommenen Geschäfte.
1.3 Vertragsgegenstand sind ausschließlich die in dem Übernahmeprotokoll im Einzelnen aufgeführten Geräte (nachfolgend “Geräte“).
Angebote / Auftragsbestätigung
2.1 Sämtliche Angebote von JONAS CLEVERS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie seitens JONAS CLEVERS nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen die Aufforderung an den Kunden dar, an JONAS CLEVERS einen Auftrag zu erteilen. Der Auftrag des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das JONAS CLEVERS binnen 2 Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Erbringung der Lieferung/Leistung annehmen kann.
2.2 Mündliche Zusagen oder Zusagen der Vorkorrespondenz mit JONAS CLEVERS bedürfen, um Vertragsbestandteil zu werden, der ausdrücklichen Übernahme in die schriftliche Auftragsbestätigung. Einwendungen gegen Auftragsbestätigungen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Auftragsbestätigung, in jedem Falle jedoch vor Beginn der Lieferung/Leistung durch JONAS CLEVERS eingehen.
Mietzeit
3.1 Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag.
3.2 Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Bereitstellung der Mietgeräte durch JONAS CLEVERS; sie endet am Ende des Tages an dem die Geräte an JONAS CLEVERS zurückgewährt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, JONAS CLEVERS oder ein Dritter den Transport durchführt. Die Rückgabe der Geräte an Wochenenden und Feiertagen ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
Mietpreise / Versicherung
4.1 Der Kunde hat unabhängig von der tatsächlichen Ingebrauchnahme oder Entgegennahme für die Dauer der vereinbarten Überlassung der Geräte die Miete zu zahlen. JONAS CLEVERS ist berechtigt, die Übergabe der Geräte von einer vollständigen Vorauszahlung abhängig zu machen (z.B. Barzahlung oder Überweisung).
4.2 Die Preise verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, in Euro, ohne Verpackung, Verladung, Fracht, Zoll sowie sämtlicher sonstigen Auslagen und Spesen. Alle Preise verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Falls nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die am Tag der Erfüllung gültigen Preise gemäß Preisliste JONAS CLEVERS, die auf Anforderung erhältlich ist. Liegen mehr als 4 Monate zwischen der Preisvereinbarung und der Erfüllung, ist JONAS CLEVERS berechtigt, Preise nach der zum Zeitpunkt der Erfüllung gültigen Preisliste zu berechnen. Für Gerätesätze, die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert werden.
4.3 Bei verspäteter Rückgabe bzw. verspätetem Eintreffen der Geräte bei JONAS CLEVERS, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. In diesem Fall schuldet der Kunde für die betreffende Zeit den aktuellen Listenpreis ohne gewährte Rabatte als Nutzungsentschädigung, auch wenn für die Mietzeit ein geringerer Preis vereinbart ist.
4.4 Grundsätzlich sind die Geräte durch JONAS CLEVERS nicht versichert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wünscht der Kunde eine Geräte- oder Transportversicherung, trägt der Kunde anteilig die Kosten der Versicherung gemäß der gültigen Preisliste zusätzlich zum Mietpreis.
Versand und Gefahrenübergang
5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Abholung der Geräte am Sitz JONAS CLEVERS vereinbart und geschuldet. Der Versand oder die Lieferung der Geräte kann vereinbart werden. In diesem Fall erfolgt der Versand oder die Lieferung der Geräte auf Kosten und Gefahr des Kunden und – soweit keine Weisung erteilt ist – an die Adresse des Kunden, wie sie im Bestellschein angegeben ist.
5.2 JONAS CLEVERS behält sich das Recht vor, den Versand oder die Lieferung nicht vom Firmensitz, sondern von einem anderen Ort eigener Wahl innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen. Verpackungs-, Versand-, Liefer- und Rücksendekosten hat der Kunde zu tragen. JONAS CLEVERS bemüht sich, den Versand bzw. die Anlieferung möglichst kostengünstig durchzuführen.
5.3 Schäden, die bei einer Versendung oder Anlieferung entstehen, hat der Kunde an JONAS CLEVERS zu erstatten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferung/Leistung geht mit der Übergabe an den Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Etwaig geltende Haftungshöchstgrenzen des Frachtführers bleiben ungeachtet. Im Verhältnis zu JONAS CLEVERS trägt der Kunde sämtliche Transportgefahren, und zwar unabhängig vom Verschulden.
Mietgebrauch und Einsatzorte
6.1 Der Kunde hat die Mietgeräte in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, sämtliche Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen JONAS CLEVERS und der Bedienungs- und Betriebsanleitung des Herstellers zu befolgen.
6.2 Der Kunde wird den Mietgegenstand ausschließlich an dem mit JONAS CLEVERS vereinbarten Einsatzort benutzen. Bei wechselnden Standorten wird der Kunde JONAS CLEVERS unverzüglich auf Verlangen Auskunft über den jeweils aktuellen Standort der Mietgeräte erteilen und die Besichtigung ermöglichen.
6.3 Der Kunde hat JONAS CLEVERS frühestmöglich unaufgefordert auf außereuropäische Einsätze sowie auf besondere Einsatzbedingungen hinzuweisen, wie z.B. Einsätze in Kriegs-, Krisen-, Unruhe- und Katastrophengebieten, Demonstrationen, Aufnahmen aus Land-, Luft-, Raum- und Wasserfahrzeugen, Verwendung unter Tage, außergewöhnliche Klimaverhältnisse, radioaktive Umgebung, Aufnahmen von Stunts und pyrotechnischen Effekten sowie sämtliche weiteren risikoreichen Umstände, da derartige Risiken nicht versichert sind.
Zahlungsbedingungen
7.1 Zahlungen sind gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen, wie im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegt, zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. JONAS CLEVERS ist jederzeit zur Forderung von angemessenen Vorauszahlungen berechtigt.
7.2 Sofern im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes bestimmt ist, sind sämtliche Zahlungen ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn JONAS CLEVERS innerhalb der vereinbarten Frist über den Betrag frei verfügen kann. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. JONAS CLEVERS ist berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von bis zu 20,00 Euro vom Kunden zu verlangen. Der Kunde hat während des Verzugs seine Geldschuld nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 BGB) zu verzinsen. Weiterhin ist JONAS CLEVERS berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen oder gegenüber dem Kunden einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Mit Eintritt des Verzugs werden gewährte Rabatte rückgängig gemacht und der volle Listenpreis vom Kunden geschuldet.
7.3 Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder werden sonstige Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt, oder bestehen aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden, so ist JONAS CLEVERS berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher, noch ausstehender Rechnungen zu fordern und für sämtliche noch ausstehende Lieferungen/Leistungen Vorkasse zu verlangen bzw. Zwischenrechnungen für noch nicht vollständig abgewickelte Aufträge zu stellen oder vorbehaltlich der sonst zustehenden Rechte vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Frist zurückzutreten. Der Kunde kann die Geltendmachung dieser Rechte durch Stellung einer für JONAS CLEVERS akzeptablen und angemessenen Sicherheit abwenden. Sinngemäß gilt dies auch, wenn ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden eingeleitet wurden.
Gewährleistung
8.1 JONAS CLEVERS haftet nur für die technische Funktionsfähigkeit der Lieferung/Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden oder Frachtführer. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der erbrachten Lieferungen in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Transportschäden oder -verluste sind JONAS CLEVERS sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine eidesstattliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, zu melden.
Haftung JONAS CLEVERS
9.1 Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen, stehen vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche dem Kunden nur zu, wenn diese auf nachweislich vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch JONAS CLEVERS beruhen.
9.2 Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelung haftet JONAS CLEVERS für einfache Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Durchschnittsschaden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
9.3 Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen ist eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Bestimmungen vorgesehen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung JONAS CLEVERS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von JONAS CLEVERS.
9.4 Weist ein vermietetes Gerät während der Mietdauer einen von JONAS CLEVERS zu vertretenden Mangel auf, der seine Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleich kommt, steht es im Ermessen JONAS CLEVERS, den Fehler zu beheben oder das fehlerhafte Gerät auszutauschen. Für die Dauer der Aufhebung oder der wesentlichen Einschränkung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang.
Höhere Gewalt
10.1 Die Vereinbarung eines Termins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Bereitstellungsmöglichkeit. Unvorhergesehene, von JONAS CLEVERS nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei JONAS CLEVERS oder einem Lieferanten JONAS CLEVERS, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, Rohstoffmangel etc., berechtigen JONAS CLEVERS unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder den Termin um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
Pflichten des Kunden während der Mietzeit
11.1 Der Kunde ist spätestens bei der Rückgabe der Geräte verpflichtet, JONAS CLEVERS auf eventuelle Schäden an den Geräten unaufgefordert aufmerksam zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Schäden nur für möglich hält (z.B. nach Wasserkontakt, Anstoß, außergewöhnlichem oder gefahrenträchtigem Einsatz). Unterlässt der Kunde dies, so gilt dies als arglistige Täuschung mit allen sich daraus ergebenden Rechtsfolgen. Den Mangel der Vollständigkeit sowie offenkundig sichtbare Schäden der Geräte wird JONAS CLEVERS unverzüglich bei Rückgabe nach einer ersten Sichtprüfung gegenüber dem Kunden rügen. Die Rücknahme der Geräte durch JONAS CLEVERS bestätigt nicht die Mangelfreiheit. JONAS CLEVERS behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Nach erfolgter Rückgabe unterzieht JONAS CLEVERS die Geräte einer eingehenden Sichtprüfung und einer Funktionsprüfung. Bei Mängeln und Schäden, die bei der Übergabe zu Beginn der Mietzeit nicht festgestellt und gerügt wurden, wird vermutet, dass diese während der Mietzeit entstanden sind. In jedem Falle bleibt dem Kunden jedoch der Nachweis vorbehalten, ein bereits bei der Übergabe schadhaftes Gerät erhalten zu haben.
11.2 Die Mietgeräte dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgebaut und bedient werden.
11.3 Der Kunde hat die Mietgeräte von sämtlichen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, JONAS CLEVERS unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
Sicherheitsleistung
12.1 JONAS CLEVERS kann verlangen, dass der Kunde für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte bei JONAS CLEVERS hinterlegt. Die Kaution wird dem Kunden nach Rückgabe der Mietgeräte bei JONAS CLEVERS zurückgezahlt, soweit diese dem vertragsgemäßen Zustand entsprechen und der Mietpreis vollständig einschließlich etwaiger Nutzungsentschädigungen gezahlt wurde. JONAS CLEVERS ist berechtigt mit etwaigen eigenen Ansprüchen gegen den Rückzahlungsanspruch des Kunden aufzurechnen.
Versicherung
13.1 Grundsätzlich sind die Geräte von JONAS CLEVERS nicht versichert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde hat die Mietgeräte für die Dauer der Überlassung gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust und zufälligen Untergang in Höhe des Neuwertes zu versichern. Falls die Versicherung nicht über JONAS CLEVERS abgeschlossen wird, tritt der Kunde den Anspruch auf Entschädigungsleistung gegen den Versicherer im Schadensfall mit Abschluss des Mietvertrages an JONAS CLEVERS ab, ungeachtet seiner Verpflichtung, die Schadensabwicklung auf eigene Kosten und Risiko durchzuführen. JONAS CLEVERS nimmt die Abtretung an.
13.2 Im Schadensfall kann JONAS CLEVERS bis zur vorbehaltlosen Leistung durch den Versicherer jederzeit den Kunden unmittelbar in Anspruch nehmen. Eine spätere Leistung der Versicherung wird in diesem Falle an den Kunden weitergeleitet. Für den Fall, dass eine Geräteversicherung über JONAS CLEVERS in Anspruch genommen wird, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Versicherungsvertrag nur bestimmte Risiken versichert sind. Auch kann durch das Verhalten des Kunden vor oder nach einem Schadensfall der Versicherer von seiner Leistung frei werden, selbst wenn das Risiko an sich versichert ist. Der Kunde muss grundsätzlich den Inhalt des bestehenden Versicherungsvertrages gegen sich gelten lassen. Auf Wunsch werden dem Kunden die Versicherungsbedingungen in Kopie zur Verfügung gestellt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass sich Versicherungsbedingungen ändern können. Unabhängig davon wird insbesondere auf folgende Einzelheiten hingewiesen: Grundsätzlich sind Schäden nicht gedeckt, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Je Versicherungsfall besteht eine Selbstbeteiligung von mindestens 250 Euro, die der Kunde zu tragen hat. In einigen Fällen gilt eine erhöhte Selbstbeteiligung, z.B. bei Diebstahl aus Kfz, einfachen Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Raub, Plünderung undTransportschäden. Die Geräte sind vor Diebstahl ausreichend zu schützen und möglichst unauffällig zu verwahren. Aufbewahrung und Transport in Fahrzeugen hat bei geschlossenem Kofferraum zu erfolgen. Bei Kombi-/Lieferwagen darf zudem der Innenraum nicht einsehbar sein. Während der Nachtzeit besteht nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Bei Diebstahl aus einem Fahrzeug entfällt die erhöhte Selbstbeteiligung, wenn das Fahrzeug bewacht war, auf einem bewachten Parkplatz stand oder nachweislich eine Alarmanlage installiert war. Der Geräteeinsatz unter den in 4.3 aufgezeigten oder ähnlich gefährlichen Bedingungen lässt den Versicherungsschutz entfallen! Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind ohne jeglichen Versicherungsschutz, so dass der Kunde den Untergang oder die Beschädigung derartiger Geräte grundsätzlich zu tragen hat. Nur durcheine umfassende Aufklärung des Kunden gegenüber JONAS CLEVERS über den geplanten Einsatz kann im Einzelfall der Versuch einer Erweiterung des Versicherungsschutzes unternommen werden. Ist der Versicherer zur Übernahme eines solchen Risikos nicht bereit, so trägt der Kunde dies allein. JONAS CLEVERS kann vor Herausgabe der Geräte in solchen Fällen vom Kunden eine angemessene Kaution verlangen.
Haftung des Kunden
14.1 Grundsätzlich trägt der Kunde während der Mietzeit gegenüber JONAS CLEVERS die volle Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder eine sonstige Verschlechterung der Geräte und zwar unabhängig davon, ob der Kunde dies verschuldet hat oder nicht. Der Kunde haftet für seine Mitarbeiter oder sonstige, vom Kunden beauftragte, auf Weisung des Kunden handelnde Dritte.
14.2 Der Kunde haftet auch für sämtliche Vermögensnachteile, die JONAS CLEVERS durch eine verspätete Rückgabe der Geräte entstehen, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde dies verschuldet hat oder nicht. Der Kunde hat in diesem Fall zusätzlich zur Nutzungsentschädigung sämtliche entstandenen und nachgewiesenen Schäden zu ersetzen. Gleiches gilt für die Rückgabe beschädigter oder defekter Geräte. Insbesondere kommen folgende Schäden in Betracht: Unmöglichkeit anderweitiger Vermietung bis zur endgültigen Rückgabe bzw. bis zur endgültigen Instandsetzung bzw. Geräteneuanschaffung und Leistung von berechtigtem Schadensersatz an einen nachfolgenden Mieter falls JONAS CLEVERS wegen der verspäteten Rückgabe oder Beschädigung eine Gebrauchsüberlassung an den Anschlussmieter nicht möglich war, Kosten der Ersatzanmietung oder Ersatzbeschaffung und die Reparaturkosten. Gibt der Kunde die Mietgegenstände nicht im vertragsgemäßen Zustand zurück, ist JONAS CLEVERS weiter berechtigt, auch ohne Aufforderung und Mahnung und ohne Fristsetzung auf Kosten des Kunden den Mietgegenstand in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen bzw. durch Dritte versetzen zu lassen.
Stornierung durch den Kunden
15.1 Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen den Mietvertrag vor Überlassung der Mietsache zu kündigen (Stornierung). Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
15.2 Storniert der Kunde, gleich aus welchem Grund, den Mietvertrag, so werden grundsätzlich 25% des Bruttoauftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als drei Werktage vor vereinbarter Abholzeit, so werden 50%, bei weniger als zwei Werktagen 60%, bei weniger als 24 Stunden 75% und bei weniger als 12 Stunden 100% des Bruttomietbetrages zur Zahlung fällig. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei JONAS CLEVERS maßgeblich.
16. Kündigung von Mietverträgen
16.1 Ein befristeter Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies giltauch für vereinbarte Zusatzleistungen.
16.2 Zugunsten JONAS CLEVERS liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn a) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben, z.B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird, es sei denn, das Sicherungsbedürfnis JONAS CLEVERS ist durch ausreichendes Stellen von Sicherheiten entfallen; b) der Kunde die Geräte nach Abmahnung mit angemessener Fristsetzung weiter vertragswidrig gebraucht; c) der Kunde im Falle einer nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Miete mit der Zahlung der Miete für zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe der für zwei Termine zu entrichtenden Miete in Rückstand gerät.
16.3 Im Falle der außerordentlichen Kündigung ist JONAS CLEVERS berechtigt, die dem Kunden überlassen Geräte auf dessen Kosten bei ihm abzuholen, ohne dass dem Kunden ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht. Zu diesem Zweck gestattet der Kunde bereits jetzt JONAS CLEVERS das ungehinderte Betreten der Räume und Flächen, in und/oder auf denen sich die Geräte befinden. Stehen diese im Besitz oder Eigentum eines Dritten, tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Mietvertrags seinen Herausgabeanspruch gegen den Dritten an JONAS CLEVERS ab, welches die Abtretung annimmt.
17. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
17.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN - Kaufrechts.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichesSondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz JONAS CLEVERS in Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
17.3 JONAS CLEVERS ist auch berechtigt, vor einem Gericht, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist, zu klagen.